Jägerausbildung

Jungjägerausbildung 2022

Die Teilnehmer am heurigen Jagdkurs waren - aufgeteilt auf zwei Gruppen - jeweils am Mittwoch auf unserem Schießstand in Weyer um ein Übungsschießen im Beisein von Kursleiter Klaus Engelke durchzuführen. Ziel des Übungsabends war der richtige Umgang mit einer Waffe, sowie die ruhige Schussabgabe.

Betreut wurde die Gruppe jeweils von der Schießreferentin für das LG-Schießen Gabi Fuchs und J.Loschek. Schützen Heil

Aufsichtsjägerprüfung

Gemäß §1 der Verordnung der Stmk. Landesregierung über die Durchführung der Prüfung für den Jagdschutzdienst, haben sich die Prüfungswerber schriftlich um die Zuslassung zur Prüfung zu bewerben. Gemäß §34 Abs.8 des Stmk. Jagdgesetzes werden zur Prüfung nur Personen zugelassen, die die Pächterfähigkeit (Jagdkartenbesitz durch 5 abgelaufene Jagdjahre) besitzen. Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:

a) Der Geburts- oder Taufschein des Bewerbers

b) Ein Nachweis, dass keiner der im §41 des Stmk. Jagdgesetztes 1986 genannten Ausschließungsgründe vorliegt (Leumundszeugnis bzw. Strafregisterauszug)

c) Ein amtsärztliches Gutachten über die geistige und körperliche Eignung (nicht älter als drei Monate)

Die Gesuche und Beilagen sind bis spätestens 11.April 2022 beim Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz (E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at), einzubringen. Verspätet eingelangte Gesuche können für die ab 23. Mai 2022 stattfindende Prüfung nicht berücksichtigt werden. Die Einladung zur Aufsichtsjägerprüfung ergeht mit gesonderter Verständigung. Dieser wird ein Zahlschein über die Prüfungsgebühren beigelegt und ist der Nachweis über die Einzahlung zur Prüfung mitzubringen.

Jägerprüfung in Graz-Umgebung

Die Prüfungen zur Erlangung der ersten Jagdkarte finden von Mittwoch, 27. April bis Freitag, 29. April 2022 in der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung, Bahnhofgürtel 85, 8021 Graz, statt. Die Schießprüfung findet am Dienstag, 26. April, mit Beginn um 9 Uhr in Zangtal/Voitsberg statt. Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind schriftlich bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung, Bahnhofgürtel 85, 8021 Graz, bis spätestens 8. April 2022 einzubringen.

Jungjägerkurs

Die Jagd darf nur mit einer gültigen Jagdkarte ausgeübt werden. Dazu ist eine erfolgreich abgelegte Jägerprüfung Voraussetzung. Diese erfolgt durch eine Prüfungskommission unter der Leitung der Bezirksverwaltungsbehörde. Zuständig ist grundsätzlich die Bezirksverwaltungsbehörde des ordentlichen Wohnsitzes.

Dem Antrag auf Zulassung zur Jungjägerprüfung sind folgende Unterlagen beizulegen:

  1. Geburtsurkunde
  2. Meldenachweis
  3. Amtsärztliches Gutachten (wird nach der Anmeldung nachgereicht)
  4. Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  5. Bei Änderung des Geburtsnamens die erforderlichen Dokumente (Heiratsurkunde)
  6. ggf. Nachweis des akademischen Titels

Die Jungjägerprüfung geht eine umfassende Ausbildung voraus. Bei der Prüfung selbst werden umfassende Kenntnisse in den Bereichen Rechtskunde, Wildökologie, Jagd- und Naturschutz, Wald-, Gehölz-, Feld- und Wiesenkunde, Wild- und Lebensraum, Wildbrethygiene, Wildstandsbewirtschaftung, Lebensraumverbesserung, Reviereinrichtungen, Jagdbetrieb, Wildschutz, Jagdhundewesen, Waffen- und Schießkunde und sichere Handhabung der Waffe und vieles mehr verlangt. Der Nachweis eines sicheren Umganges mit der Waffe und die Schießfertigkeit sind bei einer praktischen Schießprüfung nachzuweisen. Für diese umfangreiche Ausbildung stehen uns ferme Lehrprinzen wie ein Anwalt, Berufsjäger, Hundeführer und eine Tierärztin zur Seite. Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung wird das Jägerprüfungszeugnis ausgestellt.

Erst nach erfolgreich bestandener Prüfung kann die erste Jagdkarte gelöst werden.

Aufsichtsjägerkurs (Jagdschutzdienst)

Gemäß § 1 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung der Prüfung für den Jagdschutzdienst, haben sich die Prüfungswerber schriftlich um die Zulassung zur Prüfung zu bewerben. Zugelassen sind nur Personen, die die Pächterfähigkeit (Jagdkartenbesitz durch 5 abgelaufene Jagdjahre) besitzen.

Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  1. der Geburts- (Tauf)schein des Bewerbers,
  2. ein Nachweis, dass kein der im § 41 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 genannten Ausschließungsgründe vorliegt (Leumundszeugnis bzw. Strafregisterauszug),
  3. ein amtsärztliches Gutachten über die geistige und körperliche Eignung (nicht älter als 3 Monate)

Die Gesuche und Beilagen sind beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz einzubringen. Die Einladung zur Aufsichtsjägerprüfung ergeht mit gesonderter Verständigung. Dieser wird ein Zahlschein über die Prüfungsgebühren beigelegt und ist der Nachweis über die Einzahlung zur Prüfung mitzubringen.

Der Kurs für die Aufsichtsjägerprüfung findet gemeinsam mit dem Jungjägerkurs statt und wird vor dem Prüfungstermin mit separaten Einheiten ergänzt.

Information zur Anmeldung

Die Anmeldung zum Jagdkurs erfolgt ausnahmslos über den Kurskalender des Steirischen Jagdschutzvereins.

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